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St. Gallen und die beiden Appenzell sollen ein Zentrum für Operationen am Herzen erhalten. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob dieser Wunsch in Erfüllung geht.

In der Schweiz gibt es bereits 16 Zentren für Herzchirurgie. Nun soll ein weiteres dazu kommen.

In der Schweiz gibt es bereits 16 Zentren für Herzchirurgie. Nun soll ein weiteres dazu kommen.

Gaëtan Bally / Keystone

Von einem «historischen Tag für die Ostschweiz» sprach die Innerrhoder Gesundheitsdirektorin Monika Rüegg Bless am 21. März. Grund für den Freudenausbruch war die neue gemeinsame Spitalliste der Kantone St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Der Punkt, der am meisten zu reden gab: Nach einem jahrzehntelangen Kampf soll am Kantonsspital St. Gallen eine Herzchirurgie entstehen. Doch noch ist in dieser Angelegenheit das letzte Wort nicht gesprochen.

Am Dienstag haben nämlich die beiden Dachverbände der Krankenversicherer, Curafutura und Santésuisse, Beschwerde gegen die Ostschweizer Herzchirurgie eingereicht. Dies teilten sie in einem gemeinsamen Communiqué mit. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, ob die St. Galler Herzchirurgie ihren Betrieb wie geplant aufnehmen kann.

«Unnötiger Ausbau»

«Die Ostschweizer Spitalplanung mit der neu integrierten Herzchirurgie geht in die falsche Richtung. Statt Konsolidierung findet ein unnötiger Ausbau statt. Als Versichererverband und Vertreter der Prämienzahler wollen wir unsere Verantwortung wahrnehmen und solche Entwicklungen stoppen», sagt der Curafutura-Direktor Pius Zängerle.

Es ist aussergewöhnlich, dass die beiden Verbände gemeinsam auftreten. In der Gesundheitspolitik stehen sie nämlich im Konkurrenzkampf. Doch die Pläne aus der Ostschweiz haben offenbar das Fass zum Überlaufen gebracht. Curafutura und Santésuisse bezeichnen es als «unverständlich», dass das Kantonsspital St. Gallen neu den Auftrag erhalten soll, in sechs herzchirurgischen Leistungen tätig zu werden. Dies, obwohl die Dichte an Herzzentren in der Schweiz bereits heute nahezu doppelt so hoch sei wie in den Nachbarländern.

Die Dachverbände der Krankenversicherer warnen davor, dass dadurch die Versorgungsqualität nicht verbessert wird, sondern sich sogar zu verschlechtern droht. «Ein weiteres Herzzentrum senkt die Fallzahlen, was sich negativ auf die Behandlungsqualität auswirkt», halten sie in ihrer Mitteilung fest. Für die Patientinnen und Patienten bedeute das ein zusätzliches Risiko.

Ein gewichtiges Argument für die Krankenkassen sind auch die zu erwartenden Kosten für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler. Die vorhandenen Kapazitäten im Bereich der Herzchirurgie reichen laut den beiden Verbänden aus. Das neue Zentrum werde die Kosten nicht zuletzt deshalb erhöhen, weil es für die Aufbauphase zusätzliche Mittel brauche. Laut der St. Galler Regierung stimmt dieses Argument nicht. Das Angebot sei «ohne substanzielle Zusatzinvestitionen» möglich, schrieb sie Ende Dezember in der Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss.

Allianz mit Zürcher Spitälern

Der St. Galler Gesundheitsdirektor Bruno Dammann (Mitte) will die Beschwerde der beiden Dachverbände auf Anfrage nicht kommentieren, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Die Krankenkassen würden damit nur ihre Rechte wahrnehmen. Man habe damit rechnen müssen, dass die Verbände zu diesem Mittel greifen würden. Dammann glaubt allerdings, dass der Widerstand auf ein Missverständnis zurückzuführen sei. «Wir wollen ja nicht ein neues Herzzentrum eröffnen. Vielmehr wird das Kantonsspital St. Gallen zu einem Standort von Zürich», sagt er.

Tatsächlich soll das Kantonsspital St. Gallen soll den Leistungsauftrag in einer Allianz mit dem Universitätsspital Zürich und dem Zürcher Stadtspital Triemli erfüllen. Bei der Pressekonferenz zur gemeinsamen Spitalliste erklärten die drei beteiligten Kantone, dass bereits ab dem dritten Quartal dieses Jahres in St. Gallen Herzklappenoperationen stattfinden sollen. Ab Anfang 2025 sollen dann auch Bypass-Operationen und weitere herzchirurgische Eingriffe durchgeführt werden. Komplizierte Operationen wie etwa Herztransplantationen sollen in St. Gallen nicht durchgeführt werden.

Die Beschwerde von Santésuisse und Curafutura ist eine Premiere. Erst seit dem 1. Januar dieses Jahres haben Organisationen der Krankenversicherer im Bereich der Spitalplanung das Recht, Beschwerde einzureichen. Zum ersten Mal muss nun das Bundesverwaltungsgericht aufgrund dieser Verbandsbeschwerde entscheiden, was es höher gewichtet: die angebliche Unterversorgung in einer Region oder die zu erwartende Kostensteigerung im Gesundheitswesen.

Der Gesundheitsökonom Heinz Locher begrüsst das Vorgehen der beiden Dachverbände ausdrücklich. «Es ist wichtig, dass die Krankenversicherer eine eigene Vorstellung davon haben, wie die gesundheitliche Versorgung aussehen sollte.» Die Verbandsbeschwerde sei eine Möglichkeit, diesen Vorstellungen Nachachtung zu verschaffen.

Ein weiteres Zentrum für Herzchirurgie ist aus der Sicht Lochers unnötig. Diese Pläne seien Ausdruck einer vergangenen Ära. «Die Politik versucht hier offensichtlich etwas aufzuholen, was früher verpasst wurde.» Der Gesundheitsökonom empfiehlt den grossen Kantonsspitälern St. Gallen, Luzern und Aarau ganz generell sich auf die Versorgung der Bevölkerung zu konzentrieren. «Es ist nicht sinnvoll, dass diese Kliniken den Universitätsspitälern nacheifern, von denen es in der Schweiz bereits fünf gibt», sagt Locher.

Unabhängig vom Urteil steht fest, dass sich die Pläne für ein Ostschweizer Herzzentrum weiter verzögern werden. Der Verbandsbeschwerde kommt nämlich aufschiebende Wirkung zu. Nach den Plänen der drei betroffenen Kantone hätte die Herzchirurgie ihren Betrieb bereits in wenigen Monaten aufnehmen sollen.

Das Warten geht weiter

Die Ostschweizer sind sich das Warten allerdings gewohnt. Die Pläne für eine eigene Herzchirurgie gehen nämlich auf das Ende der 19080er-Jahre zurück. Weil kurz darauf Zürich die Herzchirurgie-Kapazitäten am Triemlispital erhöhte, wurde das Vorhaben vorerst abgeblasen. 1994 wurden die Pläne konkreter, präsentierte doch St. Gallen eine Vorlage für ein Zentrum am Kantonsspital.

Die Investitionskosten lagen damals bei 7,5 Millionen Franken, die Betriebskosten pro Jahr wurden von der Regierung mit 8,2 Millionen Franken veranschlagt. Überraschend deutlich, nämlich mit 62 Prozent Nein gegen 38 Prozent Nein, erteilten die Stimmbürgerinnen im November 1995 dem Projekt eine Absage.

Danach wurde es ruhig um die St. Galler Pläne. Noch 2017 schrieb die St. Galler Regierung in der Antwort auf einen FDP-Vorstoss: «In Anbetracht der hohen Dichte an Leistungserbringern wäre das Verständnis auf nationaler Ebene für ein zusätzliches Herzzentrum gering.» Die Beschwerde von Santésuisse und Curafutura zeigt, dass sie mit dieser Einschätzung richtig lagen.

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